Bei vielen rechtlichen Dingen sind wir „Leien“ – wozu ich mich auch zähle – mehr oder weniger aufgeschmissen. Vieles müssen wir hinnehmen oder uns an einen Rechtsanwalt wenden, der sich in unserem Namen um die Angelegenheit kümmert. Gerade das Abmahnen von Internetseiten oder Texten ist leider sehr in Mode gekommen, meist ist es aber nicht rechtens und deshalb gilt: nicht immer gleich Bezahlen aus Angst, dass die Forderung oder die Klage noch größer wird, sondern erst einmal recherchieren, was das nun bedeutet.
Wir haben durch unser ehemaliges Webradio, welches wir vor 15 Monaten aus privaten Gründen eingestellt haben, auch schon Schreiben von Anwaltskanzleien bekommen, wovon sich einige als, ich nenne es mal Fake, sogenannter Abmahnanwälte herausgestellt haben. Eines jedoch leider nicht, aber mit Hilfe unserer Anwältin, die wir aufgrund dieser Sache in unserer Nähe gefunden haben, konnten wir es zumindest entsprechend herunter setzen. Ich gebe zu, ein bisschen war es auch meine Schuld, denn leider dachten wir ganz am Anfang (vor 8 Jahren) es reicht, wenn der Link zu einem Artikel, den wir auf unsere Radioseiten gesetzt haben, darunter angeben. Weit gefehlt, aber inzwischen habe ich sehr viel in der Richtung gelernt und so etwas passiert mir nicht noch einmal.
Egal ob es nun um das Internetrecht geht oder um das beruflich, mit ein bisschen Hintergrundwissen kann eine Angelegenheit schon ganz anders angegangen werden. Es gibt viele Webseiten die sich inzwischen mit dem Thema auseinander setzen und eine erste Anlaufstelle sein können, so auch ein Fachanwalt aus Hamburg, der sich mit dem Thema Arbeitsrecht befasst, zu finden unter http://www.arbeitsrecht-hamburg.de.
Hier gibt es interessantes im Bereich Arbeitsrecht, wie Abmahnungen, Vertragsdetails, Kündigungen und Urlaub. Erklärt wird hier worum es sich genau handelt. Eine Abmahnung wird ja gerne mal geschrieben, nur ob sie immer berechtigt ist, was sie beinhalten muss und vieles mehr kann nachgelesen werden.
Genauso interessant sind Urteile, die hier aufgeführt sind. Mit dem entsprechenden Paragraphen und einer kleinen Erklärung kann schon im Vorfeld eine erste Information des Arbeitnehmers eingeholt werden.
Die Urteile sind aus den verschiedenen Bereichen und befassen sich u.a. mit folgenden Themen:
Ausbildung und Fortbildung, Betriebsrat, Vorstand und Geschäftsführung, Datenschutz, Freistellung und Krankheit, Sonderzahlungen und Überstunden, mehr dazu hier: http://www.arbeitsrecht-hamburg.de/interessante-urteile.html#ueberstunden, Versetzung und Beschäftigung sowie Zielvereinbarungen.
Alles Themen, die im Berufsalltag auftreten können. Wie auch bei so manchen dubiosen Schreiben muss man sich nicht alles gefallen lassen und kann sich wehren. Mit ein bisschen Fachwissen kann sicher manches geklärt werden.
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